CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Arbeitsbereitschaft

Beschäftigungsform, bei der die ArbeitnehmerInnen - in der Regel im Betrieb - darauf warten beschäftigt zu werden. Kennzeichnend ist nach der Rechtsprechung ein "Zustand wacher Aufmerksamkeit", was nur heißt, dass sie in der Regel selber darauf achten müssen, wann sie gebraucht werden. Die Arbeitsbereitschaft zählt als Arbeitszeit. Wenn ein Tarifvertrag dies zulässt, kann die Arbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft über zehn Stunden täglich hinaus verlängert werden. Auch bei Arbeitsbereitschaft darf allerdings die Phase der Vollarbeit nicht länger als zehn Stunden werktäglich dauern.

 
 
 
 
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