| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » ArbZG Das ArbZG regelt für fast alle Beschäftigten die Mindestbedingungen
für die Gestaltung der Arbeitszeit. Seine Aufgabe ist allerdings
nur der Schutz vor einer übermäßigen Inanspruchnahme,
nicht die Sicherstellung von Vergütung. Deshalb entstehen häufig
scheinbare Widersprüche zu tariflichen Regelungen. Beispiel: Für
das ArbZG ist die Höchstarbeitszeit in der Woche auf durchschnittlich
48 Stunden begrenzt, der Tarifvertrag sieht dagegen z.B. 37,5 Stunden
Regelarbeitszeit vor. Grund für den Widerspruch ist, dass das Gesetz
alle Arbeitsstunden berücksichtigt, der Tarifvertrag dagegen nur
die "normal" bezahlten, nicht aber zuschlagspflichtige Mehrarbeit.
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