CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » ArbZG

Das ArbZG regelt für fast alle Beschäftigten die Mindestbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeit. Seine Aufgabe ist allerdings nur der Schutz vor einer übermäßigen Inanspruchnahme, nicht die Sicherstellung von Vergütung. Deshalb entstehen häufig scheinbare Widersprüche zu tariflichen Regelungen. Beispiel: Für das ArbZG ist die Höchstarbeitszeit in der Woche auf durchschnittlich 48 Stunden begrenzt, der Tarifvertrag sieht dagegen z.B. 37,5 Stunden Regelarbeitszeit vor. Grund für den Widerspruch ist, dass das Gesetz alle Arbeitsstunden berücksichtigt, der Tarifvertrag dagegen nur die "normal" bezahlten, nicht aber zuschlagspflichtige Mehrarbeit.

Bewirkt wird der gesetzliche Schutz durch die Festlegung von täglicher und wöchentlicher Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen sowie Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen. Durch eine Vielzahl von Ausnahmen ist das Gesetz jedoch recht unübersichtlich.


Mehr Inforamtionen:

 

Gesetz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG): » pdf-Download


Merkblatt: » Navigator ArbZG

 




 
 
 
 
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