CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Aufsichtsbehörde

Die Einhaltung des ArbZG wird durch Aufsichtsbehörden überwacht, die durch Landesrecht eingerichtet werden. Sie heißen inzwischen vielerorts Amt für Arbeitsschutz o.ä., manchmal aber auch noch Gewerbeaufsicht.

 
 
 
 
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