| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Ausgleichszeitraum Sowohl das ArbZG als auch die meisten Tarifverträge lassen eine
ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit zu. Diese Phase der
ungleichmäßigen Verteilung ist der "Ausgleichszeitraum".
Tarifverträge und ArbZG haben dabei einen unterschiedlichen Ansatz:
während der gesetzliche Ausgleichszeitraum jede Form der Arbeitszeit
erfasst, gleich wie sie vergütet oder bezeichnet wird, fallen in
die tarifliche Berechnung in der Regel nur die regulär vergüteten
Zeiten, nicht aber zuschlagspflichtige Überstunden oder Arbeitsbereitschaft. |
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