CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Bereitschaftsdienst

Beschäftigte im Bereitschaftsdienst halten sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf und stehen zur Arbeit bereit. Im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft müssen sie aber nicht selber beobachten, ob sie benötigt werden. Das ArbZG sieht jeden Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit an, lässt es aber bei entsprechender tariflicher Regelung zu, dass diese über zehn Stunden hinaus verlängert wird. Die Regularien sind dabei die selben wie bei der Arbeitsbereitschaft.

 
 
 
 
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