CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Eilfall

Häuf von Arbeitgebern bemühte Entschuldigung dafür, das Mitbestimmungsrechte nicht beachtet wurden. Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des BAG unbeachtlich: Auch wenn ein Eilfall der Grund ist, warum der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verändern will, muss er den Betriebsrat vorher beteiligen.

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken