| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Eilfall Häuf von Arbeitgebern bemühte Entschuldigung dafür, das Mitbestimmungsrechte nicht beachtet wurden. Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des BAG unbeachtlich: Auch wenn ein Eilfall der Grund ist, warum der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verändern will, muss er den Betriebsrat vorher beteiligen. |
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