| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Höchstarbeitszeit Die gesetzliche Begrenzung der Arbeitszeit pro Werktag bzw. Arbeitswoche.
Nach dem ArbZG beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit acht
Stunden, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn
die acht Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen erreicht
werden. Das ArbZG enthält noch weitere Ausnahmen. Aus dem Europäischen
Recht folgt die Verpflichtung, im Durchschnitt dieses Zeitraums die Arbeitszeit
auf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche zu begrenzen. |
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