CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Höchstarbeitszeit

Die gesetzliche Begrenzung der Arbeitszeit pro Werktag bzw. Arbeitswoche. Nach dem ArbZG beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn die acht Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen erreicht werden. Das ArbZG enthält noch weitere Ausnahmen. Aus dem Europäischen Recht folgt die Verpflichtung, im Durchschnitt dieses Zeitraums die Arbeitszeit auf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche zu begrenzen.

Diese für alle gültige Regelungen werden für bestimmte Personengruppen (Schwangere oder stillende Mütter, Jugendliche) oder bestimmte Arbeitsformen (Nachtarbeit) modifiziert.

 
 
 
 
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