| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Job-Sharing Eine Form der Arbeitsgestaltung, bei der sich Beschäftigte auf einem Arbeitsplatz gegenseitig ablösen. Die Möglichkeit, eine gegenseitige Pflicht zur Vertretung zu vereinbaren, ist durch § 13 Abs. 1 TzBfG weitgehend eingeschränkt. Job-Sharing eher ein Thema für Unternehmensberater als für Betriebe. Sobald eine derartige Arbeitsverteilung vorgenommen wird, geht der aufzuteilende Arbeitsplatz verloren. Dessen Existenz ist aber Bezugspunkt für das Job-Sharing. |
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