CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Job-Sharing

Eine Form der Arbeitsgestaltung, bei der sich Beschäftigte auf einem Arbeitsplatz gegenseitig ablösen. Die Möglichkeit, eine gegenseitige Pflicht zur Vertretung zu vereinbaren, ist durch § 13 Abs. 1 TzBfG weitgehend eingeschränkt. Job-Sharing eher ein Thema für Unternehmensberater als für Betriebe. Sobald eine derartige Arbeitsverteilung vorgenommen wird, geht der aufzuteilende Arbeitsplatz verloren. Dessen Existenz ist aber Bezugspunkt für das Job-Sharing.

 
 
 
 
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