CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Jugendliche

Im JArbSchG gelten als Jugendliche ArbeitnehmerInnen zwischen 15 und 18 Jahren, unabhängig davon, in welcher Form (Ausbildung oder ähnliches) sie beschäftigt werden. Sofern noch Vollzeitschulpflicht besteht, finden auf diese Jugendlichen die Schutzvorschriften für Kinder Anwendung.

 
 
 
 
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