CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Nachtarbeit

Beschäftigung zwischen 23 und 6 Uhr bzw. in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Die Lage der Nachtarbeit - nicht aber deren Dauer - kann durch Tarifvertrag verändert werden.

Für das ArbZG ist Nachtarbeit jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.

 
 
 
 
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