| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Nachtarbeit Beschäftigung zwischen 23 und 6 Uhr bzw. in Bäckereien und
Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Die Lage der Nachtarbeit - nicht aber
deren Dauer - kann durch Tarifvertrag verändert werden. |
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