CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Notfälle

Notfälle treten als unerwartetes Ereignis und unabhängig vom Willen des Arbeitgebers ein. Daraus folgt schon, dass alle Probleme, die auf schlechter Arbeitsorganisation beruhen, keine Notfälle sein können. Die Frage, ob im Einzelfall eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzen wegen des Notfalls zulässig ist, muss die Arbeitsschutzbehörde beurteilen, nicht der Betriebsrat. Für den ist nur wichtig, ob hierdurch von den betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit ohne sein Einverständnis abgewichen wurde. Das ist in der Praxis so lange kein Problem, wie es sich wirklich um einen Notfall handelt. Erst wenn der Not- zum Regelfall wird, müssen sich Betriebsräte die Frage stellen, ob hier nicht einfach nur ihr Mitbestimmungsrecht umgangen werden soll.

 
 
 
 
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