| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Rufbereitschaft Gelockerte Form des Bereitschaftsdienstes, der/die Arbeitnehmer/in kann den Aufenthaltsort selber wählen, muss aber innerhalb festgelegter Zeiträume bei Bedarf die Arbeit aufnehmen. Die Rufbereitschaft zählt zur Ruhezeit, wenn kein Arbeitsabruf erfolgt. Der Arbeitsabruf unterbricht die Ruhezeit, zählt also zur Arbeitszeit. In bestimmten Branchen - vor allem in Krankenhäuser - kann diese Unterbrechung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, andernfalls beginnt mit dem Arbeitsende die Phase der elfstündigen Ruhezeit. |
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