CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Teilzeitarbeit

Was Teilzeit ist, lässt sich nur aus dem Vergleich mit Vollzeitarbeit ermitteln. In § 2 Abs. 1 TzBfG lautet dies so: "Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. " Da aber auch der Begriff "Vollzeitarbeit" nicht fest steht, sondern allenfalls aus einem Tarifvertrag abzuleiten ist, lohnt es sich eigentlich nicht, diesen Versuch der Beschreibung weiter zu verfolgen. Letztlich sollte nur noch in unterschiedlichen Stundenvolumen gedacht werden, die nach oben durch eine Höchstarbeitszeit begrenzt sind.

 
 
 
 
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