CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Werktägliche Arbeitszeit

Maßeinheit der werktäglichen Arbeitszeit ist nicht der Kalendertag, sondern die auf die Arbeitsaufnahme folgenden 24 Stunden. Innerhalb derer darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums muss eine ununterbrochene, wenn keine Ausnahmebestimmung zutrifft elfstündige Ruhezeit eingehalten werden. Das ergibt sich aus der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit.

Siehe auch: Werktag

 
 
 
 
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