| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Glossar » Werktägliche Arbeitszeit Maßeinheit der werktäglichen Arbeitszeit ist nicht der Kalendertag,
sondern die auf die Arbeitsaufnahme folgenden 24 Stunden. Innerhalb derer
darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Innerhalb
des 24-Stunden-Zeitraums muss eine ununterbrochene, wenn keine Ausnahmebestimmung
zutrifft elfstündige Ruhezeit eingehalten werden. Das ergibt sich
aus der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit. |
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