|
Rechtliches
» Urteile
Schichtarbeit - Umfang der Mitbestimmung
URTEIL DES GERICHTSHOFES
- Der Betreibsrat hat bei der Einführung von Schichtarbeit mitzubestimmen.
- Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist, dass alle Fragen der Schichtarbeit
von Arbeitsgeber und Betriebsrat gemeinsam zu regeln sind. Die Betriebspartner
können sich dabei darauf beschränken, Grundsätze festzulegen,
denen die einzelnen Schichtpläne entsprechen müssen, und die
Aufstellung der einzelnen Schichtpläne entsprechend diesen Grundsätzen
dem Arbeitgeber überlassen.
- Ein Spruch der Einigungsstelle, der eine solche Regelung zum Inhalt
hat, verstößt nicht gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
BAG vom 28.10.1986 - 1 ABR 11/85
Download:
Gesamt-Urteil
als pdf
|