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Mitbestimmung bei Überstunden - Kundenwünsche

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnen will, um die mit Dritten vereinbarten Leistungen termingerecht erbringen zu können.

BAG vom 11.11.1986 - 1 ABR 17/85



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