| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung bei Überstunden - Kundenwünsche Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitzubestimmen,
wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnen will, um die mit Dritten
vereinbarten Leistungen termingerecht erbringen zu können.
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