CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Abrufarbeit - Mitbestimmung bei Einführung

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG über die Frage mitzubestimmen, ob Teilzeitkräfte zu festen Zeiten oder nach Bedarf beschäftigt werden sollen.

BAG vom 28.09.1988 - 1 ABR 41/87



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