| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Abrufarbeit - Mitbestimmung bei Einführung Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG über die
Frage mitzubestimmen, ob Teilzeitkräfte zu festen Zeiten oder nach
Bedarf beschäftigt werden sollen.
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