CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Gleitzeit – Mitbestimmung bei angeordneter Arbeitszeit außerhalb der Kernzeit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Der Arbeitgeber verletzt eine Betriebsvereinbarung, durch die, ohne Ausnahmen zu regeln, die gleitende Arbeitszeit eingeführt worden ist, wenn er im dienstlichen Interesse liegende Schulungs- und Informations-
veranstaltungen für Kundenberater außerhalb der Kernzeit, aber innerhalb der Gleitzeit, ohne Zustimmung des Betriebsrates ansetzt. Dies gilt auch, wenn den Arbeitnehmern das Erscheinen zu der Veranstaltung freigestellt wird.

BAG vom 18.04.1989 - 1 ABR 3/88



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