| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
|
Rechtliches » Urteile Mehrarbeit - Schwerbehinderte Unter Mehrarbeit im Sinne des § 46 SchwbG ist nicht die über
die individuelle Arbeitszeit des Schwerbehinderten hinausgehende tägliche
Arbeitszeit zu verstehen, sondern die die werktägliche Dauer von
8 Stunden (§ 3 AZO) überschreitende Arbeitszeit.
|
||
|
||