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Mehrarbeit - Freistellungsanspruch in der Metallindustrie

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Nach § 4 Ziffer 1 Abs. 5 MTV Metallindustrie NW kann der Arbeitnehmer bei mehr als 16 Mehrarbeitsstunden im Monat die Abgeltung sämtlicher Mehrarbeitsstunden durch Freistellung von der Arbeit verlangen.

BAG vom 24.01.1990 - 4 AZR 468/89



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