| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mehrarbeit - Freistellungsanspruch in der Metallindustrie Nach § 4 Ziffer 1 Abs. 5 MTV Metallindustrie NW kann der Arbeitnehmer
bei mehr als 16 Mehrarbeitsstunden im Monat die Abgeltung sämtlicher
Mehrarbeitsstunden durch Freistellung von der Arbeit verlangen.
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