| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung bei Überstunden - Nicht nur die Anordnung, sondern auch die Duldung von Überstunden
(Entgegennahme und Bezahlung) lösen das Mitbestimmungsrecht nach
§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aus, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt.
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