CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitkonto - Guthabenverfall bei Krankheit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Eine formlose Regelungsabrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Einführung von Kurzarbeit wahrt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, führt aber nicht zu einer entsprechenden Änderung der Arbeitsverträge der hiervon betroffenen Arbeitnehmer. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung oder einer Änderungskündigung.

BAG vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90



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