| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Arbeitszeitkonto - Guthabenverfall bei Krankheit Eine formlose Regelungsabrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über
die Einführung von Kurzarbeit wahrt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, führt aber nicht zu einer entsprechenden
Änderung der Arbeitsverträge der hiervon betroffenen Arbeitnehmer.
Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung oder einer Änderungskündigung.
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