CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Mitbestimmung bei Überstunden -
unterschiedliche Wochenarbeitszeiten

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auch dann nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitzubestimmen, wenn für diese unterschiedliche Wochenarbeitszeiten gelten.

BAG vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90



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