| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung bei Überstunden - Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der
Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auch dann nach § 87 Abs.
1 Nr. 3 BetrVG mitzubestimmen, wenn für diese unterschiedliche Wochenarbeitszeiten
gelten.
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