CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitkonto - Guthabenverfall bei Krankheit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Sind zum Ausgleich von Zeitguthaben aus dem Unterschied zwischen der tariflichen Arbeitszeit und der Betriebsnutzungszeit freie Tage festgelegt, so sind diese nicht nachzugewähren, wenn der Arbeitnehmer an diesen Tagen arbeitsunfähig krank ist.

BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91



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