| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden Das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden besteht
auch dann, wenn der Arbeitgeber, der die Zustimmung des Betriebsrats zur
Anordnung der Überstunden nicht erhalten hat, die Arbeiten auf eine
geschäftlich nicht tätige Firma "überträgt",
die von den Geschäftsführern des Arbeitgebers geführt wird
und die die Arbeiten im Betrieb des Arbeitgebers, auf seinen Betriebsanlagen
sowie gerade mit den Arbeitnehmern ausführt, die vom Arbeitgeber
zu den Überstunden herangezogen werden sollten.
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