CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Rechtliches » Urteile

Ruhezeit - Lager der Ruhezeit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. Das Gebot, Arbeitnehmern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AZO), und das Verbot, eine regelmäßige werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden zu überschreiten (§ 3 AZO), erfordern eine Arbeitszeitgestaltung, die gewährleistet, dass der Arbeitnehmer während der arbeitsfrei zu haltenden Zeit nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird.

  2. Dies kann auch dadurch geschehen, dass dem Arbeitnehmer ein tariflich vorgeschriebener Freizeitausgleich für geleistete Überzeitarbeit gewährt wird.

BAG vom 13.02.1992 - 6 AZR 638/89



Download: Gesamt-Urteil als pdf

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken