CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Mitbestimmung - Teile der Arbeitszeit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Festlegung der Unterrichtsstunden von Lehrern

  2. Eine gekündigte Regelungsabrede wirkt analog § 77 Abs. 6 BetrVG zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter, wenn Gegenstand der Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist.

BAG vom 23.06.1992 - 1 ABR 53/91



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