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Mitbestimmung - Teile der Arbeitszeit
URTEIL DES GERICHTSHOFES
- Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Festlegung der Unterrichtsstunden
von Lehrern
- Eine gekündigte Regelungsabrede wirkt analog § 77 Abs.
6 BetrVG zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bis zum Abschluss einer
neuen Vereinbarung weiter, wenn Gegenstand der Regelungsabrede eine
mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist.
BAG vom 23.06.1992 - 1 ABR 53/91
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