CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Nachtarbeit - Festlegung der Lage

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen.

  2. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.

BAG vom 23.09.1992 - 4 AZR 562/91



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