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Nachtarbeit - Festlegung der Lage
URTEIL DES GERICHTSHOFES
- Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren,
erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die den Arbeitnehmern
ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen.
- Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen,
wenn den Arbeitnehmern gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen
aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich
ist.
BAG vom 23.09.1992 - 4 AZR 562/91
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