| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung - Arbeitszeit von LeiharbeitnehmerInnen Dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs steht das Mitbestimmungsrecht nach
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch für Leiharbeitnehmer zu.
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