CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Mitbestimmung - Arbeitszeit von LeiharbeitnehmerInnen

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs steht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch für Leiharbeitnehmer zu.

BAG vom 15.12.1992 - 1 ABR 38/92



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