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Schichtarbeit - Definition

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Für die Zahlung der Wechselschichtzulage nach § 33a BAT ist über die Ableistung von 40 Nachtschichtstunden in je fünf Wochen hinaus ein - wenn auch nur annähernd -gleichmäßiger Einsatz des Angestellten in den verschiedenen, grundsätzlich rund um die Uhr im monatlichen Wechsel stattfindenden Arbeitsschichten nicht erforderlich.

BAG vom 13.10.1993 - 10 AZR 294/92



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