| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Überstunden - Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte Art. 119 EWG-Vertrag und Art. 1 der EWG-Richtlinie Nr. 75/117 vom 10.
Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für
Männer und Frauen verbieten es nicht, dass ein Tarifvertrag die Zahlung
von Überstundenzuschlägen nur bei Überschreiten der tarifvertraglich
für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Regelarbeitszeit vorsieht. EuGH vom 15.12.1994 - C 399/92 u. a
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