CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Überstunden - Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Art. 119 EWG-Vertrag und Art. 1 der EWG-Richtlinie Nr. 75/117 vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verbieten es nicht, dass ein Tarifvertrag die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur bei Überschreiten der tarifvertraglich für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Regelarbeitszeit vorsieht.

EuGH vom 15.12.1994 - C 399/92 u. a



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