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Feiertag - Vergütungsanspruch bei Verlagerung der Arbeit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Einzelhandels nach seinem Arbeitsvertrag regelmäßig am "langen Samstag" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 LadschlG) zu arbeiten und fällt ein langer Samstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so besteht auch dann ein Anspruch auf Feiertagslohn für den gesetzlichen Feiertag, wenn der Arbeitnehmer an dem darauf folgenden langen Samstag arbeiten muß.

BAG vom 10.07.1996 - 5 AZR 113/95



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