| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung - Reisezeit Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise
an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers
erforderlich macht, liegt hierin keine gemäß § 87 Abs.
1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen
Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu
erbringen ist. Die Anordnung enthält auch keine gemäß
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Regelung der Ordnung
oder des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
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