CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Rechtliches » Urteile

Überstundenentgelt - Berücksichtigung beim Urlaubsentgelt

  1. Nach § 14 Ziff. 5.1 RTV Poliere bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Polier in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. In die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes ist auch das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einzubeziehen.

  2. Nach § 11 Ziff. 5.1 Satz 3 RTV Poliere ist das Urlaubsentgelt vor Beginn der urlaubsbedingten Arbeitsbefreiung auszuzahlen. Besteht im Betrieb die Übung, das Urlaubsentgelt erst mit dem Gehalt des laufenden Monats und der Gehaltsabrechnung zur Mitte des nächsten Monats auszuzahlen, so ist davon auszugehen, dass die Forderung bis dahin gestundet ist.

  3. Der Lauf der Ausschlussfrist nach § 14 Ziff. 1 RTV Poliere beginnt jedenfalls dann erst mit dem im Betrieb üblichen Auszahlungstermin.

BAG vom 18.05.1999 - 9 AZR 515/98


Download: Gesamt-Urteil als pdf

 

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken