CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Rechtliches » Urteile

Entgeltfortzahlung - Regelmäßige Arbeitszeit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. Erbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren Monaten regelmäßig Arbeitsleistungen von 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden in der Woche, obwohl die tarifliche Wochenarbeitszeit nur 39 Stunden beträgt, so handelt es sich bei der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des §4 Abs. 1 EFZG.

  2. In diesem Fall kommt eine Kürzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 4 Abs. la EFZG nur insoweit in Betracht, als dem Arbeitnehmer zusätzliche Überstundenzuschläge gewährt wurden.

LAG Düsseldorf vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20100.


Download: Gesamt-Urteil als pdf

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken