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Vertragsgehalt eines außertariflichen Angestellten
- Für die Feststellung, ob das Vertragsgehalt eines außertariflichen
Angestellten im Sinne des § 1 Ziff. 3 Abs. 2 MTV Stahl 20% über
dem höchsten Tarifgehalt liegt, kommt es auf die Arbeitszeit nicht
an.
- Die Norm gebietet daher nicht, für den Vergleich der Gehälter
den Unterschied in den regelmäßigen Arbeitszeiten des außertariflichen
Angestellten und des Tarifangestellten rechnerisch zu berücksichtigen.
BAG vom 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
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