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Vertragsgehalt eines außertariflichen Angestellten

  1. Für die Feststellung, ob das Vertragsgehalt eines außertariflichen Angestellten im Sinne des § 1 Ziff. 3 Abs. 2 MTV Stahl 20% über dem höchsten Tarifgehalt liegt, kommt es auf die Arbeitszeit nicht an.

  2. Die Norm gebietet daher nicht, für den Vergleich der Gehälter den Unterschied in den regelmäßigen Arbeitszeiten des außertariflichen Angestellten und des Tarifangestellten rechnerisch zu berücksichtigen.

BAG vom 21.06.2000 - 4 AZR 793/98

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