CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeit - zuschlagsfreie Auszahlung des Guthabens

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. Der MTV für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. 5. 1990 erlaubt in Verbindung mit dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 16. 12. 1996/3. 2. 1997 die Flexibilisierung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen Ausgleichszeitraum von 12 Monaten auf Betriebsebene.

  2. Wird ein im Vollzug einer tarifgerechten Betriebsvereinbarung über die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten vor Ablauf des Ausgleichszeitraums entstandener sog. Plusstundensaldo durch Zahlung des Stundenlohnes abgebaut, so sind auf diese Stundenlöhne keine Mehrarbeitszuschläge zu leisten.

BAG vom 25.10.2000 - 4 AZR 596/99



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