CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitkonto - Rückforderung bei Zeitschulden

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Kann allein der Arbeitnehmer darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht, hat er es im Falle der Vertragsbeendigung bei nicht rechtzeitigem Zeitausgleich finanziell auszugleichen. Dazu darf der Arbeitgeber eine Verrechnung mit Vergütungsansprüchen vornehmen.

BAG vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99



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