| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
|
Rechtliches » Urteile Arbeitszeitkonto - Rückforderung bei Zeitschulden Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Lohn-
oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Kann allein der Arbeitnehmer
darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben
entsteht, hat er es im Falle der Vertragsbeendigung bei nicht rechtzeitigem
Zeitausgleich finanziell auszugleichen. Dazu darf der Arbeitgeber eine
Verrechnung mit Vergütungsansprüchen vornehmen.
|
||
|
||