CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitkonto - Nacharbeit bei Krankheit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Eine Tarifregelung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, für jeden Tag der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den Arbeitnehmer 1,5 Stunden nacharbeiten zu lassen bzw., sofern ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist, von diesem Zeitkonto 1,5 Stunden in Abzug zu bringen, weicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer von § 4 Abs. 1 EntgeltFG ab und ist deshalb nach § 12 EntgeltFG, § 134 BGB unwirksam.

BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00


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