| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Arbeitszeitkonto - Nacharbeit bei Krankheit Eine Tarifregelung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, für
jeden Tag der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den Arbeitnehmer 1,5
Stunden nacharbeiten zu lassen bzw., sofern ein Arbeitszeitkonto vorhanden
ist, von diesem Zeitkonto 1,5 Stunden in Abzug zu bringen, weicht zu Ungunsten
der Arbeitnehmer von § 4 Abs. 1 EntgeltFG ab und ist deshalb nach
§ 12 EntgeltFG, § 134 BGB unwirksam. |
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