| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung bei Überstunden - Jahresarbeitszeit Eine tarifliche Jahresarbeitszeit ist in der Regel nicht gleichbedeutend
mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S. des § 87 Abs. 1 Nr.
3 BetrVG. Das Überschreiten der Jahresarbeitszeit als solches löst
deshalb regelmäßig nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
aus. |
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