CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Rechtliches » Urteile

Überstunden - Durchsetzung der Vergütung

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, muss im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dem Arbeitgeber obliegt, dem Vortrag substantiiert entgegenzutreten. Diese gestufte Darlegungs- und Beweislast besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz nicht am Ort der Betriebsstätte hat.

BAG vom 17.04.2002 - 5 AZR 644/00


Download: Gesamt-Urteil als pdf

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken