| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
|
Rechtliches » Urteile Überstunden - Durchsetzung der Vergütung Der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert,
muss im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten
er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dem Arbeitgeber
obliegt, dem Vortrag substantiiert entgegenzutreten. Diese gestufte Darlegungs-
und Beweislast besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz
nicht am Ort der Betriebsstätte hat. |
||
|
||