CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Rechtliches » Urteile

Mitbestimmung - Schichtplanänderung

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BbetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit. Sie dient dagegen nicht dem Schutz vor einer erhöhten Arbeitsbelastung, die darauf beruht, dass andere nach einem Jahresschichtplan für eine bestimmte Wochenschicht eingeplante Arbeitnehmer im Betrieb nicht anwesend sind und deshalb für die Ableistung der Schicht nicht zur Verfügung stehen.

BAG vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01



Download: Gesamt-Urteil als pdf

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken