| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Mitbestimmung - Schichtplanänderung Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BbetrVG bei der Erstellung
von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an
einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die
Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit. Sie dient dagegen nicht
dem Schutz vor einer erhöhten Arbeitsbelastung, die darauf beruht,
dass andere nach einem Jahresschichtplan für eine bestimmte Wochenschicht
eingeplante Arbeitnehmer im Betrieb nicht anwesend sind und deshalb für
die Ableistung der Schicht nicht zur Verfügung stehen. BAG vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
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