CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Entgeltfortzahlung -
Kürzung der pauschalen Mehrarbeitsvergütung

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Erhält ein Arbeitnehmer ein festes Monatsentgelt, das auch die Vergütung für eine bestimmte, arbeitsvertraglich vereinbarte Zahl von Mehrarbeitsstunden einschließlich tariflicher Überstundenzuschläge beinhaltet, ist bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 4 Abs. 1a EntgeltFG der Überstundenzuschlag für die vereinbarten Mehrarbeitsstunden nicht entgeltfortzahlungspflichtig und deshalb aus dem Monatsentgelt herauszurechnen.

BAG vom 26.06.2002 - 5 AZR 153/01


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