| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
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Rechtliches » Urteile Nachtarbeit - Angemessenheit eines Zuschlags zum Ausgleich Der Arbeitgeber hat das Wahlrecht, ob er den gesetzlich bestimmten Anspruch
des Nachtarbeitnehmers auf Ausgleichsleistungen (§ 6 Abs. 5 ArbZG)
durch eine angemessene Zahl freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag
auf das dem Arbeitnehmer für die Nachtarbeit zustehende Bruttoarbeitsentgelt
erfüllt. |
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