CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Schichtarbeit - Mitbestimmung bei Wechsel des Schichtsystems

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Ordnet der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats vorzeitig die Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit an, hat er die bei Wechselschicht fälligen Zeitzuschläge in der Regel wegen Annahmeverzugs fortzuzahlen.

BAG vom 18. 9. 2002 - 1 AZR 668/01


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