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Mitbestimmung - Durchsetzung vor Gericht
URTEIL DES GERICHTSHOFES
- Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs ist gegenüber dem Antrag des
Betriebsrats auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
keine beachtliche Einwendung.
- Für einen Antrag, dem Arbeitgeber die Anordnung bestimmter Arbeitsschichten
zu untersagen, fehlt dem Betriebsrat die Antragsbefugnis, wenn insoweit
sein Mitbestimmungsrecht vom Arbeitgeber nicht in Frage gestellt wird.
BAG vom 18.2.2003, 1 ABR 17/02
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