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Mitbestimmung - Durchsetzung vor Gericht

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs ist gegenüber dem Antrag des Betriebsrats auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung keine beachtliche Einwendung.

  2. Für einen Antrag, dem Arbeitgeber die Anordnung bestimmter Arbeitsschichten zu untersagen, fehlt dem Betriebsrat die Antragsbefugnis, wenn insoweit sein Mitbestimmungsrecht vom Arbeitgeber nicht in Frage gestellt wird.

BAG vom 18.2.2003, 1 ABR 17/02


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