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Mitbestimmung - Abweichung von festgelegtem Jahresschichtplan
URTEIL DES GERICHTSHOFES
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mitzubestimmen,
wenn der Arbeitgeber in Abweichung von einem Jahresschichtplan eine oder
mehrere Schichten ersatzlos streichen will.
BAG vom 1.7.2003, 1 ABR 22/02
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