| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | ||
|
Rechtliches » Urteile Einigungsstelle Festlegung des Dauer des Bereitschaftsdienstes Mangels Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates ist die Einigungsstelle
für eine Regelung über die im Betrieb zulässige Höchstarbeitszeit
und die arbeitszeitrechtliche Zuordnung von Bereitschaftsdiensten nicht
zuständig. BAG vom 22.7.2003, 1 ABR 28/02
|
||
|
||