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Arbeitszeitverlängerung – Form bei Befristung (1) URTEIL DES GERICHTSHOFES Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit innerhalb eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG.
BAG vom 03.09.2003 - 7 AZR 106/03 Download: Gesamt-Urteil als pdf