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Arbeitszeitkonto – Auszahlung bei Arbeitsunfähigkeit
URTEIL DES GERICHTSHOFES
Nach § 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSAArbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA ist der Geldwert eines Arbeitszeitguthabens ua. auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen oder anderen von ihm nicht zu vertretenden persönlichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das Zeitguthaben nicht ausgleichen kann. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach der Freistellungserklärung des Arbeitgebers arbeitsunfähig erkrankt. Unerheblich ist, ob und inwieweit der Arbeitnehmer einen bereits im voraus gewährten Arbeitszeitausgleich seinen Vorstellungen entsprechend nutzen kann.
BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02
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